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Berücksichtigung eines Wohnrechts,AfA-BMG,Gegenleistung

Unser Mandant hat eine Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht des Verkäufers erworben. Der Verkäufer hat ein lebenslanges Wohnrecht für eine Wohnung. Es existieren insgesamt sieben Wohnungen und eine Gewerbeeinheit. Bei dem Verkäufer handelt es sich nicht um einen nahen Angehörigen. Der Kaufpreis erfolgte vollumfänglich entgeltlich und wurde nicht gemindert. Lastende Verbindlichkeiten wurden nicht übernommen. Die Verkäuferin wollte keinen lebenslangen Mietvertrag, der war ihr zu unsicher, sie wollte im Grundbuch stehen. Die Verkäuferin zahlt für die Nutzung der Wohnung eine ortsübliche Miete. In der Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der Nutzungswert des Wohnrechts in die Bemessungsgrundlage geflossen. Fragestellungen: 1. Muss das kapitalisierte Nutzungsrecht von der AfA-Bemessungsgrundlage abgezogen werden? 2. Muss der Kaufpreis pro Wohnung/Gewerbeeinheit berechnet werden? Erfolgt in diesem Fall die Aufteilung nach qm? 3. Ist die Berücksichtigung des Nutzungswerts des Wohnrechts in der BMG der Grunderwerbsteuer so korrekt gewesen, obwohl der Wohnraumnutznießer Miete zahlt?
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