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Entgelt,Nutzung,Gemeinschaftseigentum

Eine Mandantin hat eine Wohnung erworben, und nach kurzer Zeit hat die Eigentümergemeinschaft einem anderen Eigentümer ein Sondernutzungsrecht für einen Teil eines Dachbodens für 5.000 € je Eigentümer eingeräumt. Handelt es sich hier um ein privates Veräußerungsgeschäft? Wenn ja, kann man dann die 5.000 € von den AK abziehen, obwohl es sich nur um ein Sondernutzungsrecht handelt und keine Grundbuchänderung erfolgt? 
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