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Nacherwerb MEA,§ 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG

Ein Mandant ist seit vielen Jahren zu 50 % an einem Grundstück beteiligt. Er möchte jetzt von dem anderen Miteigentümer die restlichen 50 % am Grundstück erwerben und damit Alleineigentümer werden. Gilt in diesem Fall § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG für den hinzuerworbenen Anteil? Sind die Instandhaltungs- und Modernisierungskosten der nächsten drei Jahre somit in Höhe von 50 % zu aktivieren, wenn diese 15 % der Anschaffungskosten des Anteils übersteigen? Ändert die Gewährung von Fördermitteln für eine solche Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahme etwas an dem Betrag, der für die Beurteilung der 15-%-Grenze herangezogen wird? (Ich denke nicht, finde aber nichts dazu.) Beispiel: 50-%-Anteil wurde für 100.000 € gekauft. Eine Instandhaltungsmaßnahme in den ersten drei Jahren nach Kauf soll für das gesamte Objekt 50.000 € betragen. 50 % = 25.000 €, somit über 15 % von 100.000 €. Werden nun 25.000 € in den Instandhaltungskosten berücksichtigt und 25.000 € als nachträgliche HK behandelt? Für die Maßnahme werden 30.000 € Fördermittel beantragt und ausgezahlt. Für die 50 % somit 15.000 €. Selbst getragen damit 10.000 € (25.000 € – 15.000 €) und damit unter 15 %. Somit keine Aktivierung (aus meiner Sicht nicht, da unerheblich, welche Fördermittel fließen, bei den 15 % geht es um Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung)?
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