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Veräußerungsrente,Barwert,vorzeitiges Versterben

Ein Mehrfamilienhaus soll gegen Kaufpreis auf Rentenbasis veräußert werden. Es stellt sich auf Grund des Alters des Veräußerers die Frage, wie es einerseits ertragsteuerlich zu behandeln ist, wenn der Veräußerer als Berechtigter der lebenslangen Rente vor Erreichen der statischen Restlebenserwartung verstirbt (Auswirkungen auf Anschaffungskosten), und ob dieses vorherige Versterben auch schenkung-/erbschaftsteuerliche Konsequenzen haben kann.
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