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Einkünfteerzielung im Bereich der Vermietungseinkünfte,§ 21 EStG

Fall: zwei Brüder (A und B) haben jeweils eine Eigentumswohnung und überlassen sich diese unentgeltlich auf unbestimmte Zeit. A könnte am Markt eine drittübliche Nettokaltmiete in Höhe von 500€ pro Monat verlangen, B könnte 1000€ pro Monat verlangen. Fragen: Handelt es sich hier um einen Tausch? Aus meiner Sicht ist das Recht zu Wohnen kein Wirtschaftsgut das gemäß §6Abs&EstG zu bewerten ist. Haben die Brüder Vermietungseinkünfte zu erklären?
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