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§ 6 Abs.1 Nr.1a EStG,ohne Umsatzsteuer

A erwirbt mit einem MFH bebauten Grundbesitz. Es werden damit ausschließlich (umsatzsteuerfreie) Mieteinnahmen erzielt. Die auf das Gebäude anteilig entfallenden originären Anschaffungskosten betragen 500 T€. In den ersten drei Jahren fallen sodann „Handwerkerrechnungen/Zahlungen“ von netto 70 T€ zzgl. USt 13,3 T€ = brutto 83,3 T€ an. Frage: Sind die 83,3 T€ Werbungskosten oder zusätzliche Anschaffungskosten? Hinweis: Es geht mir nur um die rechnerische Berücksichtigung der USt bei der 15-%-Grenze, nicht um die steuerrechtliche Qualifikation/Einordnung der „Handwerkerrechnungen“.
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