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Tilgungszuschuss,Einnahme,Mietpreisbindung

Meine Mandanten haben im Jahr 2021 ein Mehrfamilienhaus errichtet, sozialer Wohnungsbau, und zu diesem Zweck eine Förderzusage der NRW-Bank erhalten. Diese Förderzusage beinhaltet ein Darlehen (bestehend aus den Komponenten: Darlehen für Wohnungen Einkommensgruppe A und B, Förderung kleiner Wohnungen und Förderung Aufzug). Zu jedem dieser Förderungskomponenten gibt es einen Tilgungszuschuss des Landes NRW, sodass der Tilgungszuschuss letztendlich ca 1/8 des Gesamtdarlehens ausmachen wird. Das Darlehen wurde auch komplett ausgezahlt, die Verwendung zu den angegebenen Zwecken ist der NRW Bank nachgewiesen. Der Tilgungszuschuss wird gewährt werden. Meine Frage ist jedoch: Was stellt der Tilgungszuschuss steuerlich dar? Ist der Tilgungszuschuss wie ein Investitionszuschuss zu behandeln und mindert somit die Anschaffungskosten? Oder ist es ein steuerfreier Zuschuss, der tatsächlich nicht zu erfassen ist, da es ja ein Zuschuss zum Darlehen ist (nicht zu den Anschaffungskosten, auf denen er nur basiert)? Das Darlehen befindet sich im Privatvermögen meiner Mandanten. Der steuerliche Vorteil läge dann in einer verringerten Zinsleistung meiner Mandanten und damit in höherem Einkommen aus § 21 EStG. Und die damit verbundene letzte Frage: Wann ist der Tilgungszuschuss (wenn er denn erfasst werden muss) zu versteuern?
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