Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 255 HGB,wesentliche Besserung,Standardhebung

In einem vierstöckigen Mehrfamilienhaus wurde nach Auszug einer langjährigen Mieterin die Wohnung im 2. OG renoviert. Hierbei wurden Heizkörper, die Elektroleitungen in der Wohnung und die Sanitäranlage erneuert. Das Finanzamt beabsichtigt mit der Begründung, dass an den zentralen Ausstattungsmerkmalen Heizung, Sanitär und Elektro Baumaßnahmen durchgeführt wurden, eine Standarderhöhung anzunehmen, und dass mithin Aufwendungen als Herstellungskosten zu aktivieren sind. Das Mehrfamilienhaus hat bis auf die langjährig vermietete Wohnung keinerlei Instandhaltungsrückstände, da laufende Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Das Mehrfamilienhaus mit Baujahr 1890 wurde 1982 erworben und hatte im Zeitpunkt des Erwerbs mittleren Standard, der durch die laufenden Erhaltungsmaßnahmen erhalten wurde. Wann ist eine Standarderhöhung anzunehmen bei Sanierungsmaßnahmen? Können Aufwendungen, die in einem MFH nur ein Stockwerk bzw. eine Wohnung betreffen, zu einer Standarderhöhung und damit zu nachträglichen Herstellungskosten führen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen