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§ 21 EStG,§ 9 EStG,BMF v. 30.09.2013,BStBl 2013 I S. 1184,Entgeltliche Löschung Vorbehaltsnießbrauch

Nießbrauchslöschung gegen lebenslange Geldrente Mein Mandant wurde im Wege der vorweggenommenen Erbfolge am 11.01.2012 Eigentümer eines Mehrfamilienhauses gegen Nießbrauch. Der Übertrag erfolgte von der Mutter auf den Sohn zu 100 %. Am 10.04.2021 wurde per notariellem Vertrag eine Vereinbarung getroffen, dass zum 01.05.2021 der Nießbrauch endet und die Mutter ab dem 01.05.2021 eine lebenslange Geldrente in Höhe von monatlich 1.500 € erhält. Die Rente ist an Veränderungen der Lebenshaltungskosten gemäß Verbraucherpreisindex anzupassen, wenn sich dieser gegenüber dem Stand zum 01.01.2021 um mehr als 5 % ändert. Die Zahlungsverpflichtung wurde über eine Abtretung von Auszahlungsansprüchen eines Kommanditistenanteils abgesichert. Diese Abtretung wurde ebenfalls über den Notar angezeigt. Der Nießbrauch wurde erst am 07.01.2022 ausgetragen. Fragen: 1. Kann mein Mandant die Investitionen, welche er ab dem 01.05.2021 an dem Mehrfamilienhaus getätigt hat, bereits im Jahr 2021 steuerlich geltend machen? 2. Kann die Rente, die ab dem 01.05.2021 per Überweisung bezahlt wurde, steuerlich geltend gemacht werden?
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