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Versicherungsentschädigung,Einnahme aus Vermietung und Verpachtung,AfaA

Ein Wohngebäude, das teilweise eigengenutzt wird und teilweise vermietet ist, ist komplett abgebrannt. Brand im Jahr 2020 Versicherungserstattung – Abschlagszahlung im Jahr 2022 Neuaufbau des Gebäudes in den Jahren 2022/2023 Frage: In welchem Jahr ist der Restbuchwert des Gebäudes, soweit auf die Vermietung entfallend, abzugsfähig? Bereits im Jahr 2020, oder wird hier dann eine Gesamtberechnung nach Neuaufbau des Gebäudes erstellt: Restwert + Neuherstellungskosten abzüglich Versicherungsentschädigung = neue Abschreibungsbemessungsgrundlage ab Fertigstellung. Falls die Versicherungsentschädigung die Neubaukosten + Restwert übersteigt, wie ist der übersteigende Betrag dann steuerlich zu behandeln?
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