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Nießbrauch,Rückvermietung,Eigentümer

Sachverhalt: Der Vater V möchte ein Mehrfamilienhaus teilentgeltlich unter Rückbehalt des Nießbrauchs auf seinen Sohn S2 übertragen. Der Sohn S2 wird somit Eigentümer des Mehrfamilienhauses. Im nächsten Schritt möchte der Vater V eine große Wohnung im Mehrfamilienhaus an den Sohn zur Nutzung vermieten. Der S soll eine Miete über 60 % der marktüblichen Miete bezahlen. Frage: Wird eine Vermietung der Wohnung vom Vater (Nießbraucher) an den Sohn (Eigentümer) steuerlich anerkannt?
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