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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Photovoltaikanlagen

Bei der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung sind wir auf folgendes Problem gestoßen. Unser Mandant verpachtet seine angeschafften drei PV-Anlagen auf seinem an Privatpersonen vermieteten Wohngebäude (drei Häuser, zusammengefasst unter einer Hausnummer) an eine GmbH (Strom-GmbH = Anlagenpächterin). Er hat mit den PV-Anlagen nichts weiter zu tun. Die Anlagenpächterin unterhält die PV-Anlage. Unser Mandant erhält eine jährliche Anlagenpacht, verteilt auf zwölf Monate. Fällt die Verpachtung der Anlage unter § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder § 22 Nr. 3 EStG? Oder ist sie evtl. sogar als eine Betriebsverpachtung im Ganzen anzusehen und damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
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