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Einkommensteuer,Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,Abfärbung

Mein Mandant besitzt ein Mehrfamilienhaus (MFH) und vermietet dieses zu gewerblichen Zwecken. Er erzielt daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er plant nun, auf dieses MFH eine Photovoltaikanlage (Aufdachanlage) zu installieren. Er möchte diese Aufdachanlage insgesamt an einen Mieter des MFH vermieten. Der Mieter selbst soll dann die Photovoltaikanlage betreiben. Meine Frage: Wie sehen Sie die die Vermietung der Photovoltaikanlage? Erzielt mein Mandant hier weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, hier ggf. nach § 22 Nr. 3 EStG oder weiterhin nach § 21 EStG? Bei dem Mieter, der die Photovoltaikanlage mietet, handelt es sich um eine gynäkologische Gemeinschaftspraxis. Diese soll auch die Photovoltaikanlage betreiben. Erfolgt hier ggf. eine gewerbesteuerliche Infizierung der Personengesellschaft? Würden Sie in einem solchen Fall empfehlen, eine separate Personengesellschaft zu gründen, die die Photovoltaikanlage betreibt? Falls die Grenzen insgesamt eingehalten werden (3 % vom Umsatz bzw. 24.500 € werden nicht überschritten), wäre es dann ggf. unproblematisch.
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