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Vermietung,Wohnung,Renovierung

Unsere Mandantin hat von ihrem Vater eine Immobilie geerbt. In der Immobilie befinden sich sechs Wohnungen: Vier Wohnungen sind vermietet, eine Wohnung nutzt die Mandantin selbst, die ehemalige Wohnung des Vaters steht leer. Die Mandantin will das gesamte Gebäude umfassend renovieren und unmittelbar danach in die ehemalige Wohnung des Vaters ziehen. Die bisher eigengenutzte Wohnung wird unmittelbar nach dem Umzug auch vermietet, so dass dann fünf Wohnungen vermietet sind. Können die Renovierungskosten für die während der Renovierung selbst genutzte, im Anschluss an die Renovierung vermietete Wohnung als Werbungskosten abgezogen werden?
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