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anschaffungsnahe Herstellungskosten,objektbezogen,Teileigentum

Gesellschafter A (80 %) und Gesellschafter B (20 %) erwerben Immobilie als GbR 1 zu 50 % (ca. 600 T€). Nach einem halben Jahr erwerben A (jetzt 20 %) und B (jetzt 80 %) die restlichen 50 % der Immobilie als GbR 2 zu ca. 400 T€. Wie ist die Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten von 15 % zu berechnen? Kann man auf 1.000 T€ die 15 % rechnen oder jedes Teileigentum einzeln?
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