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Werbungskosten,Zinsaufwand

Mein Mandant hat ein Darlehen über 600 T€ zur Finanzierung der Erbschaftsteuer aufgenommen. Das Erbe beinhaltete zwei Mehrfamilienhäuser, die er behalten hat aus denen er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Sind die Zinsen für das Darlehen als Werbungskosten abziehbar? Bitte um einkommensteuerrechtliche Würdigung.
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