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Denkmal-AfA,§ 7i EStG,übertragbar

Eine GmbH & Co. KG kauft ein denkmalgeschütztes Haus. Das Haus wird saniert und die Denkmal-AfA wird beantragt und gewährt. Es werden Vermietungseinkünfte erzielt. Frage: Geht die Denkmal-AfA beim Verkauf von KG-Anteilen auf den Erwerber über? Der Grundsatz lautet ja, erst kaufen, dann sanieren.
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