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Einkommensteuer,Einkünfte aus VuV,Entgeltlichkeit

Sachverhalt: Der Weinbaubetrieb wird in der Rechtsform einer GbR betrieben. Beteiligt sind mit je 50 % der Vater P und die Tochter C. Das Grundvermögen incl. des Betriebsgebäudes wird im Sonder-BV des P geführt. Der Betrieb incl. Sonderbilanz bilanziert. Im Wj. 2019/2020 werden Flächen, die bisher für den Betrieb genutzt wurden (u.a. als Büros) renoviert. Die Kosten werden von der GbR getragen. Diese Flächen werden in Zukunft als Wohnung der C genutzt. Es handelt sich etwa um 50% des Betriebsgebäudes. Fragen: Wie ist der Vorgang ertragsteuerlich zu behandeln: 1. Wenn C die Wohnung unentgeltlich nutzt? 2. Wenn P eine Miete in Höhe von 662/3% der ortsüblichen Miete vereinbart?
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