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§ 35c EStG,§ 21 EStG,Energetische Sanierung

Ein Mandant vermietet eine Immobilie zu 100 % fremd – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nun steht eine Sanierung an – es sollen im Förderprogramm „Energetisches Sanieren“ Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen beantragt werden. In dem Zusammenhang meint der Mandant, dass eine weitere Berücksichtigung der Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgeschlossen sei, was ich bezweifle: – Sind die Zinsaufwendungen bei den Werbungskosten abzugsfähig? – Sind die um die erhaltenen Zuschüsse verminderten Erhaltungsaufwendungen bei den Werbungskosten abzugsfähig?
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