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AfA Gebäude,Erbfall,AfA-BMG

Ist nach Erbschaft eines Wohngebäudes, das von den Erblassern eigengenutzt war, älter als 50 Jahre und somit abgeschrieben ist, für die Erben bei Vermietung eine AfA aus dem Zeitwert möglich (über „Einlage“, erstmalige Einkünfteerzielung), ebenso für die gebrauchte Wohnungseinrichtung, die mitvermietet wird?
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