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§ 11 Abs. 1 Satz 3 EStG,§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Mandant vermietet an Vodafone ein Grundstück, welches von Vodafone mit einem Funkmasten bebaut ist. Jetzt besteht das Angebot, die Miete für eine Mietdauer von 20 Jahren statt als jährliche Zahlung als Einmalzahlung (50.000 €) im Jahr 2022 zu erhalten. Welche Möglichkeiten der Besteuerung gibt es? Kann eine Verteilung der Miete trotz Einmalzahlung über die Laufzeit des Mietvertrags erfolgen? Wenn die Besteuerung im Jahr 2022 gewählt wird, greift da die ermäßigte Besteuerung als außerordentliche Einkünfte gem. § 34 EStG?
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