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Rechtsberatungskosten,Sonderwerbungskosten,Grundstücksgemeinschaft

Unser Mandant ist an einer Grundstücksgemeinschaft als einer von zehn beteiligt. Diese Gemeinschaft erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die einheitlich und gesondert festgestellt werden. Einer der Gesellschafter will in den nächsten fünf Jahren seinen Anteil verkaufen, den unser Mandant gerne kaufen würde. Der Gesellschaftsvertrag dieser Grundstücksgemeinschaft sieht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht für die übrigen Gesellschafter vor. Leider ist die Formulierung nicht eindeutig. Unser Mandant hat sich deshalb dazu rechtlichen Rat eingeholt. Können diese Beratungskosten als Werbungskosten im Jahr der Zahlung abgezogen werden? Wenn ja, müssen diese in der GuE der Gemeinschaft berücksichtigt werden oder in der EStE unseres Mandanten? Wenn nein, wie sind diese Kosten steuerlich zu berücksichtigen?
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