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Wohnrechtsvorbehalt,fiktive Miete

Ein Mandant kauft ein Objekt mit mehreren Wohnungen. Eine Wohnung wird noch von dem Alteigentümer bewohnt. Dieser darf nach Kauf noch befristet weiter in der Wohnung bleiben, ohne hierfür einen Mietzins zu entrichten. Dies wurde aber beim Kaufpreis berücksichtigt (gemindert). Was bedeutet dies für die Ermittlung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Gilt diese Einheit (während der Wohnrechtszeit) als vermietet und rechnet man fiktiv die Miete aus und erhöht den Kaufpreis?
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