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Sanierung,Dach

Unser Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Der Ehemann EM ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH; Gegenstand der GmbH ist ein Sanitärbetrieb. Seine Ehefrau EF ist Angestellte der GmbH. Die GmbH mietet Büro- und Lagerräumlichkeiten (Gewerbehalle) an. Die Vermieterin der Gewerbehalle ist die Ehefrau des EM. Der Mietpreis ist marktüblich. Die Gewerbehalle benötigt jedoch ein neues Dach; Investitionskosten etwa 20.000 €. Die Kosten hierfür soll die GmbH – also der Mieter – übernehmen. Folgende Fragen ergeben sich nun: 1) Wie ist das Dach bilanzsteuerrechtlich bei der GmbH zu beurteilen? 2) Hat die EF hierdurch verminderte Mieteinnahmen und liegt daher eine verdeckte Gewinnausschüttung an nahestehende Personen vor? Hat die EF fiktive Einnahmen anzugeben? Kann ich dies dadurch umgehen, dass vertraglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb einer festgelegten Zeit vereinbart wird?
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