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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Mietzinsvereinbarung

Sachverhalt: A-GbR vermietet eine Immobilie. Der gewerblich genutzte Teil steht aktuell leer. Dieser Teil muss erheblich renoviert werden. Der neue Mieter übernimmt die Umbaukosten zu 80 % (rund 400.000 €). Die restlichen 100.000 € übernimmt die A-GbR. Die Miete wird aufgrund der Übernahme der Umbaumaßnahmen nicht erhöht (bisher 5.000 € = ortsüblich) pro Monat. Der Mietvertrag ist auf zehn Jahre geschlossen. Hätte die A-GbR sämtliche Umbaumaßnahmen durchgeführt, hätte sie die Kosten auf die Miete umgelegt, d.h. auf zehn Jahre verteilt. Frage: Ist diese Gestaltung steuerrechtlich zulässig?
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