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Anschaffungskosten Gebäude,§ 3 Nr. 36 EStG

Meine Mandanten (Ehemann/Ehefrau) vermieten neu eine Immobilie, die sie wie folgt von der Schwiegermutter/Mutter erworben haben: 70.000 € Wohnrecht (Mutter mittlerweile verstorben), 100.000 € Kaufpreis über Darlehen finanziert, 15.000 € Pflichtteilsanspruch der Ehefrau gegenüber der Mutter aus dem Erbe des vorverstorbenen Vaters, 15.000 € zum Vertragszeitpunkt bereits erbrachte Pflegeleistungen, 50.000 € zum Vertragszeitpunkt künftig zu erbringende Pflegeleistungen (kapitalisierter Wert), 30.000 € vorbehaltene Rückübereignungsverpflichtung. Nun stellt sich die Frage, in welcher Höhe Anschaffungskosten für die AfA-BMG vorliegen. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob eventuell für die erbrachten Pflegeleistungen in der Vergangenheit Arbeitslohn vorgelegen hätte, sofern die Beträge des § 3 Nr. 36 EStG überschritten gewesen wären. Handelt es sich bei den Beträgen des § 3 Nr. 36 EStG um einen Freibetrag oder eine Freigrenze?
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