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Förderung n. § 35c EStG,Inanspruchnahme von KfW-Zuschüssen

Meine Mandanten haben in den Jahren 2019 und 2020 Maßnahmen für energetische Sanierung im zu ausschließlich eigenen Wohnzwecken genutzten Haus vorgenommen (insgesamt 217.000 €). Die Bescheinigungen der Fachunternehmen und des Architekten liegen vor. Es wurde, leider ohne Rücksprache, ein Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt. Diese hat für die Maßnahme 4.000 € und für die Baubegleitung durch den Architekten und Energieberater 5.000 €, also insgesamt 9.000 € gezahlt. Es stellt sich die Frage, ob mit diesen „geringen“ Zahlungen der KfW die Steuerermäßigung gem. § 35c EStG nicht mehr möglich ist (§ 35c (3) EStG). Kann man die Maßnahmen von 217.000 € aufteilen und für einen Teil die Ermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen? Gibt es die Möglichkeit, die KfW-Zuschüsse zurückzuzahlen und die Förderung in Anspruch zu nehmen?
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