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Anschaffung,Immobilie

Bis zum Jahr 2019 zählte eine Immobilie (Teileigentum) zum Sonderbetriebsvermögen eines Mandanten. Mit der Aufgabe der Tätigkeit im Jahr 2019 kam es zur Entnahme und zur Aufdeckung der stillen Reserven. Ab dem Jahr 2020 wurden Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Künftig ist eine Vermietung geplant, so dass die Kosten grds. abzugsfähig sind. Nun ist die Frage, ob die Entnahme als anschaffungsähnlicher Vorgang zu sehen ist, oder ob die Kosten für die Instandsetzung bei den Einkünften aus Vermietung abgezogen werden dürfen.
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