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Erhaltungsaufwand,Funktionsänderung

Ich möchte Sie bitten, den folgenden Sachverhalt zu analysieren und uns mitzuteilen, ob es sich in Ihren Augen um Erhaltungs-/Instandsetzungsaufwendungen handelt oder ob Herstellungskosten vorliegen. Eine Bruchteilsgemeinschaft hatte im Jahr 2009 eine zweistöckige Gewerbeimmobilie erworben. Im 1. OG waren bis 03/2016 Büroräume fremd vermietet. Zu Beginn des Jahres 2016 entschieden sich die Miteigentümer für eine umfassende Sanierung des 1. OG, nachdem der Mieter gekündigt hatte. Dabei wurden sämtliche Zwischenwände (Trockenbauweise) der bisherigen Büros herausgerissen. Zudem wurden folgende Umbaumaßnahmen durchgeführt: • Einbau neuer Trockenbau-Zwischenwände mit entsprechendem Brandschutzkonzept im gesamten 1. OG • Verlängerung der Zu- und Abwasseranschlüsse, ausgelegt auf gastronomische Nutzung (Thekenanschlüsse) • innenliegende Fenster aus optischen Gründen • neue Schließanlage • Bau eines Behinderten-WC Nach dem Umbau wurden die ehemaligen Büroräume als fremd vermietete Gastronomie-Einheiten weitergeführt (drei Teileinheiten auf der ersten Etage). Die Fläche wurde nicht durch Anbaumaßnahmen vergrößert. Eine Standardhebung hat nicht stattgefunden.
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