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§ 23 EStG,Liebhaberei

Sachverhalt: Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiges Ehepaar hat im Jahr 2008 eine Wohnung im Osten Deutschlands für 170 T€ erworben. Die Wohnung ist seit 2008 durchgängig fremdvermietet (Mietauszahlung über einen von einer Hausverwaltung organisierten Mietpool). Seit 2008 bis heute wurden negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. –150 T€ angesammelt (Grund: Sanierungsabschreibung nach § 7i EStG, hohe Finanzierungszinsen bei voller Fremdfinanzierung, niedrige Miete aus Mietpool). Die Ehegatten könnten die Wohnung vermutlich im Jahr 2021 für 100 T€ veräußern (der Darlehensstand beträgt noch 95 T€). Fragen: 1. Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft mit der Folge der Steuerpflicht eines Veräußerungsgewinns vor? 2. Besteht ein Risiko, dass die steuerlich seit 2008 geltend gemachten Verluste rückwirkend aberkannt werden?
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