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Denkmal-AfA,Rechtsnachfolge,Sonderausgaben,§ 7i EStG

Ein Mandant vermietet auf Dauer ein denkmalgeschütztes Haus, welches aufwendig gestaltet ist und eine Wohnfläche von mehr als 250 qm besitzt (Luxuswohnung), an seine Tochter, die dieses Haus selbst bewohnt. Die erhöhte Absetzung bei Baudenkmalen gem. § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Vaters berücksichtigt. Hierzu ergeben sich folgende Fragen: Muss bei der Vermietung an die Tochter zum Nachweis der Einkunftserzielungsabsicht eine Totalüberschussprognose erstellt werden, oder gilt die typisierende Annahme der Einkunftserzielungsabsicht aufgrund der historischen Bausubstanz? Würde die Denkmalschutz-AfA bei einer Schenkung der Immobilie an die Tochter übergehen, obwohl weiterhin eine Selbstnutzung durch die Tochter erfolgt, oder geht das Abschreibungsvolumen durch die Schenkung verloren? Es wäre nett, wenn Sie die Ausführungen mit entsprechenden Fundstellen (§§, Richtlinien, Rechtsprechungen, Kommentaren, Aufsätzen, ...) untermauern könnten.
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