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Vermietung einer Lagerhalle als gewerblich oder vermögensverwaltend,§ 21 EStG

Sachverhalt: Eine GbR 1 mit den Gesellschaftern A und B (beides natürliche Personen und unbeschränkt steuerpflichtig) erwirbt ein Grundstück mit Lagerhalle, welches an den Unternehmer C zur Einlagerung seiner Ware vermietet wird. Die GbR 2, ebenfalls mit den Gesellschaftern A und B, übernimmt die Logistik und den Versand der vom Unternehmer C eingelagerten Ware gegen Rechnungsstellung. Die GbR 2 ist auch zukünftig noch gegenüber anderen Unternehmern im Logistikbereich, jedoch auf anderen Grundstücken, tätig. Ist das von der GbR 1 erworbene Grundstück im Privatvermögen, oder zählt dies zum Betriebsvermögen? Sofern das Grundstück dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen ist, gibt es hier evtl. eine Möglichkeit, wie das Grundstück im Privatvermögen verbleiben kann? Anzumerken ist hier, dass die GbR 2 derzeit noch nicht existiert.
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