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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Werbungskostenabzug

A ist Eigentümer einer Immobilie, die er im Rahmen des Hauptmietverhältnisses an B vermietet. B vermietet die Immobilien (mehrere einzelne Wohnungen) an fremde Dritte. B saniert auf eigene Kosten umfangreich die Immobilie (neues Dach, Gebäudehülle, Elektrik, Sanitär, Fenster, Innenausbau, Einbau Aufzug). Wie sind die getragenen Kosten des B steuerlich zu berücksichtigen? Die Mietzahlungen des B an A stellen bei ihm Werbungskosten dar, oder?
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