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Mietverträge,Formerfordernis,§ 549 BGB

Meine Mandantin hat zwei größere Mietshäuser. Die Wohnungen und zwei Geschäftsräume sind an fremde Personen vermietet. Die Mieter sind schon lange Jahre in den Wohnungen. Es liegen für alle Mieter Verträge vor. Bisher (einschl. 2018) waren die Mietverträge nie Gegenstand einer Beanstandung. Nun kommt der Sachbearbeiter her und bemängelt die Verträge. Sie wären nicht ordnungsgemäß. Nähere Einlassungen hat er bisher nicht gemacht. An der Form der Mietverträge (vorgefertigte Verträge) kann der Bearbeiter meiner Ansicht nach nichts bemängeln. Die Verträge sind sowohl von der Mieterin als auch von den Mietern unterzeichnet. Beanstandungen ergaben sich keine. Meiner Ansicht nach könnten hier auch mündliche Verträge gemacht worden sein und der Bearbeiter hätte keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Meine Frage: Müssen solche Vertrage unbedingt schriftlich verfasst werden?
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