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Werbungskosten nach Vermietung,Einkünfteerzielungsabsicht,§ 21 EStG

ESt – Problem 2020 – Vermietung und Verpachtung – Ein Reihenhaus und ein Zweifamilienhaus sind Eigentum des A. Das Reihenhaus mit schönem Garten bewohnt A bisher privat selbst. Das Zweifamilienhaus bewohnten im Vorjahr zwei Fremdmieter. Ein Fremdmieter ist im Vorjahr 2019 verstorben. A hat die Leerwohnung im Erdgeschoss von Januar bis April 2020 umfangreich renoviert (40.000 €). Er wollte sie per Mai/Juni 2020 vermieten. Das gelang nicht mit passenden Mietern (etliche Zeitungsanzeigen und Internetversuche). So bezog A diese Erdgeschosswohnung privat selbst per 01.07.2020 und vermietete das Reihenhaus mit schönem Garten auch per 01.07.2020, was problemlos war. Frage: 40.000 €, Erhaltungsaufwand ja/nein? Frage: 5.000 €, Rücktrag, § 10d EStG/§ 82b EStDV ja/nein? Frage: 15.000 €, Restverteilung auf 2021 ja/nein? Bitte möglichst Urteile des BFH mitteilen.
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