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Einkommensteuer,Einkünfte aus VuV,Beschränkte Steuerpflicht

A vermietet während einer Entsendung ins Ausland für drei Jahre sein Einfamilienhaus. In jedem Jahr fallen negative Einkünfte aus der Vermietung an. 1. Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland in der Zeit der Entsendung? 2. Können die Verluste mit zukünftigen Einkünften aus unbeschränkter Steuerpflicht verrechnet werden?
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