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Abschreibung,Gutachten

Die A-KG ist vermögensverwaltend tätig und erwirbt im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Gewerbeimmobilie mit mehreren Hallen, die in den 70er Jahren erbaut wurden. Im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung wurde ein Gutachten erstellt. Das Gutachten weist eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Gebäude von 14 Jahren aus. Kann die RND des Gutachtens als Abschreibungsdauer bei den Einkünften aus Vermietung und Verwaltung angesetzt werden, oder muss die Typisierung mit 2 % immer verwendet werden?
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