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Rückbehalt Wohnrecht,AfA-Ermittlung

Sachverhalt Frau H. hat am 01.07.2021 ein Haus gekauft, in dem sich acht Wohnungen (Gesamtwohnfläche 800 qm) befinden. Das Grundstück ist mit Erbbaurecht belastet. Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken, von denen eins mit einem Erbbauzins belastet ist. Für das andere Flurstück wurde ein Kaufpreis von 920.000 € gezahlt, wovon 280.000 € auf Grund und Boden und 640.000 € auf das Gebäude entfallen. Außerdem hat der Verkäufer ein unentgeltliches Wohnrecht (Jahreswert 18.000 €) an zwei Wohnungen behalten (Wohnfläche 180 qm). Im Notarvertag steht explizit, dass deswegen der Kaufpreis gemindert wird. Außerdem muss der Käufer die außerordentlichen Reparaturen an den Wohnungen tragen. Schönheitsreparaturen und Betriebskosten trägt der Verkäufer/Wohnrechtsbesitzer. In der Praxis wird eine Nebenkostenvorauszahlung von 300 € p.m. vom Verkäufer an Frau H. gezahlt und sie zahlt die Grundsteuer etc. Bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer wurde das Wohnrecht kaufpreiserhöhend berücksichtigt. Frau H. und der Verkäufer Herr L. sind nicht verwandt oder befreundet (fremde Dritte) Frage: 1. Müssen die laufenden Werbungskosten des Objekts aufgrund der mit Wohnrecht belasteten Wohnungen gekürzt werden (zu 180/800 = 23 %)? 2. Spielt das Wohnrecht bei der Ermittlung des AfA-BMGL eine Rolle?
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