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Wohnrecht,unentgeltlich,Werbungskosten

Mein Mandant erwirbt ein Zweifamilienhaus. Der bisherige Eigentümer behält sich ein Wohnrecht an einer Wohnung vor. Die andere Wohnung bewohnt mein Mandant. Der Kaufpreis wurde um das Wohnrecht gemindert. Der Mietwert beträgt monatlich 400 €. Muss mein Mandant zukünftig die beim Kaufpreis geminderte Miete versteuern? Erhöhen sich die Anschaffungskosten um den kapitalisierten Wert der Miete?
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