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Gründungskosten,Werbungskosten,Veranlassungszusammenhang

Unsere Mandanten haben eine vermögensverwaltende KG gegründet. In die KG wurden von den Eltern Immobilien unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen. Einkünfte erzielt die KG bis zum Tode der Eltern und der damit verbundenen Beendigung des Nießbrauchs nicht. Die KG wird Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Können die Gründungs- und Übertragungskosten, die in diesem Zusammenhang von der KG getragen wurden, als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden?
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