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Sanierung,Aufwand

Ein Mandant hat ein nicht bewohnbares Objekt erworben und baut es in zwei Einheiten zur 100%igen Vermietung an fremde Dritte um. Nachdem der Dachstuhl (Spitzboden und eine Dachwohnung) gestellt war, wurden erhebliche Ausführungsmängel festgestellt. Der Dachstuhl musste abgerissen und neu erstellt werden, 90 T€). Mit dem bisherigen Dachdecker läuft aktuell ein Rechtstreit, dessen Ausgang völlig unklar ist. Da das Objekt nun im Herstellungsprozess ist, müssten auch bei Einkünften nach § 21 EStG alle Kosten, auch die vergeblichen bzw. Abrisskosten, in die Anschaffungskosten des Gebäudes einfließen und regulär abgeschrieben werden (ab Fertigstellung). Aktuell ist der Dachstuhl von einem weiteren Dachdecker erstellt worden, und das Objekt soll vermietet werden. Fragen: Ist die vorherige Annahme, dass insgesamt Herstellungskosten vorliegen, korrekt? Wenn diese Annahme stimmt, kann eine AfaA in Anspruch genommen werden, da das Objekt wirtschaftlich keinen Wert von zwei erworbenen Dachstühlen hat? Welche Möglichkeiten, diese zusätzlichen Aufwendungen kurzfristig steuerlich geltend zu machen, bestehen eventuell noch?
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