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Anschaffungskosten,Werbungskosten

Mandant hat 50 Wohnungen gekauft und möchte diese wieder verkaufen. Dabei sollen die Verkäufe wie folgt laufen: Verkauf einer Wohnung und in ein anderer Vertrag wird über eine Renovierung von bis zu 15 % der AK/HK geschlossen. Liegen hier dann nachtägliche AK/HK für den Käufer vor oder kann er diese als Erhaltungsaufwendungen sofort abziehen (wir gehen hier von normalen Renovierungen aus)? Meiner Ansicht nach liegt hier ein Bundle an Verträgen vor, Kaufvertrag und Renovierungsvertrag. Fazit: Ja nachträgliche AK/HK für den Käufer. Fraglich, ob hier ggf. noch nachträglich Grunderwerbsteuer anfällt?
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