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Vermietung,nahe Angehörige

Eine Grundstücksgemeinschaft (bestehend aus zwei Brüdern) vermietet ein Haus an den Vater. Laut Mietvertrag aus 2013 sind monatlich 1.054 € Warmmiete vereinbart worden. Nettokaltmiete = 624 € zzgl. Nebenkosten 430 €. Streitjahr ist 2017. Die Mietzahlungen soll das Jobcenter übernehmen. Beim Jobcenter wurden allerdings nur Nettokaltmiete = 624 € zzgl. Nebenkosten 320 € = gesamte Monatsmiete 944 € gezahlt. Monatlich werden 110 € Nebenkosten nicht übernommen. Vater zahlt diese auch nicht aus eigenen Mitteln. Eine fremdübliche Nebenkostenabrechnung wird erstellt. Frage: Ist das Mietverhältnis (zwischen nahen Angehörigen) anzuerkennen? Falls nein, wie könnte man argumentativ vorgehen, dass zumindest für die Folgejahre ein anzuerkennendes Mietverhältnis besteht? Neuen Mietvertrag erstellen mit den vom Jobcenter übernommenen Mietzahlungen? Die eingereichte Feststellungserklärung 2018 wurde abgelehnt. Falls das Mietverhältnis für 2017 anerkannt wird, über welche Korrekturnorm kommt man an das Jahr 2018 noch ran?
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