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Falsche Einkunftsart,Vermietung Ferien-Immobilie,§ 15 EStG

Im Jahr 200 haben wir eine GbR übernommen, die ein in 1993 errichtetes Ferienhaus mit 6 Wohnungen an der Nordsee vermietet. Der vorherige Berater hat die Einkünfte als gewerblich eingestuft und das Objekt auf 25 Jahre abgeschrieben. Das ganze, obwohl eine Vermietertätigkeit ohne zusätzliche Leistungen vorlag. Es findet lediglich über den Verwalter ein Reinigungsservice und Wäscheservice statt. Inzwischen ist das Objekt im gewerblichen Bereich abgeschrieben. Bei V+V würde die Abschreibungsdauer 50 Jahre betragen. Sehen Sie eine Möglichkeit die Einkunftsart zu wechseln ohne die stillen Reserven aufzudecken, da von Anfang an eigentlich keine gewerbliche Vermietung vorgelegen hat und unsere Mandanten das Objekt in absehbarer Zeit veräußern wollen?
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