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Mietkauf,Abbild

Ein Steuerpflichtiger erwirbt eine Eigentumswohnung und schließt anschließend mit einem Mieter einen Mietkaufvertrag. Der Vertrag sieht vor, dass der Mieter zunächst 500.000 € in einer Summe zahlt. Anschließend zahlt der Mieter monatlich 2.000 € Miete zuzüglich eines monatlichen Aufgelds von 5.000 €. Nach der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter die Option, das Eigentum zu erwerben. In diesem Fall werden die 500.000 € sowie die monatlich gezahlten 5.000 € auf den Kaufpreis angerechnet. Nimmt er die Option nicht wahr, erhält er die 500.000 € zurück, die monatlich gezahlten 5.000 € jedoch nicht. Frage: Zunächst gehe ich davon aus, dass ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, da von Anfang an die Verkaufsabsicht besteht. Wie aber werden die Einnahmen zeitlich zugeordnet? Die Miete von 2.000 € sehe ich klar als laufende Mieteinnahmen. Gehören aber zu den laufenden Mieteinnahmen auch die 5.000 € Aufgeld, oder gelten diese zusammen mit den 500.000 € als Vorauszahlung eines künftigen Kaufpreises? Wenn es sich um gewinnneutrale Kaufpreisvorauszahlungen handelt und der Mieter die Option nicht ausübt, liegen dann nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit Betriebseinnahmen in Höhe der gesammelten Aufgelder vor, weil der Mieter diese nicht zurückerhält? Wie wird mit den 500.000 € verfahren? Stellen diese eine abzuzinsende Verbindlichkeit dar? Spielt die Vertragslaufzeit eine Rolle (drei Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre)?
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