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Zufluss/Abfluss,§ 11 EStG,Umsatzsteuer

A baut privat (Einkünfte V+V) ein Mehrfamilienhaus mit Ferienwohnungen, welche er zu kurzfristigen Beherbergungszwecken an Feriengäste umsatzsteuerpflichtig vermieten möchte. Herstellungskosten Gebäude: 1.000.000 € zzgl. 190.000 € MwSt. Der Grund & Boden kann vernachlässigt werden, ein Verkauf an Dritte ist auch nicht vorgesehen. Die Abschreibungsbasis beträgt 1.000.000 €. Die 190.000 € werden in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht und erstattet. Somit sind diese Umsatzsteuern im Zeitraum des Zuflusses als Einnahme aus USt auch ertragsteuerpflichtig. Wenn alternativ Erhaltungsaufwendungen vorliegen würden, dann würden ja die 1.190.000 € als Werbungskosten geltend gemacht und die Umsatzsteuererstattung entsprechend als Einnahme aus USt. Anm.: Wenn dies so nicht richtig sein sollte, bitte ich um einen Hinweis. Fragen: 1. Nach welchen Gesetzesstellen werden der Aktivierungsfall und der Erhaltungsaufwand geregelt? 2. Aber die 190.000 € werden ja gezahlt, und im Fall der Aktivierung ist ja nur der Nettobetrag zu aktivieren. Die 190.000 € werden als USt-Einnahme erfasst. Aber was passiert ertragsteuerlich bei Zahlung an den Unternehmer mit den 190.000 €, da diese ja gezahlt werden? Kein USt-Aufwand im Fall der Zahlung und keine AfA über die Jahre?
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