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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Einkunftsart

Meine Mandantin bewohnt gemeinsam mit ihren Eltern ein Einfamilienhaus. Sie nutzt das Obergeschoss, die Eltern das Erdgeschoss. Es handelt sich nicht um voneinander getrennte Wohnungen. Für die Wohnraumüberlassung wurde ein Mietvertrag geschlossen. Die Einkünfte werden seither als Einkünfte aus V+V versteuert. Für mich stellt sich nun die Frage, ob man die „Miete“ auch als „Kostenbeteiligung“ für die gemeinsame Nutzung des Wohnraums betrachten könnte. Bisher wurden immer positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt.
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