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Ablösung Nießbrauch,Abgrenzung Entgelt,§ 7 ErbStG

Die Eltern haben auf ihren Sohn vor zwei Jahren ein fremdvermietetes Haus unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen. Das Haus wird zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt und ist länger als zehn Jahre im Besitz der Eltern gewesen. Die Einkünfte liegen aufgrund des Nießbrauchsrechts bei den Eltern. Nunmehr soll das Haus an fremde Dritte veräußert werden. Hierzu stellen sich folgende Fragen: a) Wenn auf das Nießbrauchsrecht unentgeltlich verzichtet wird, ist dies eine Schenkung an den Sohn? Gibt es ertragsteuerliche Probleme? b) Wenn der Sohn das Nießbrauchsrecht entgeltlich, wie unter Fremden Dritten, erwirbt, um anschließend das Haus zu veräußern, liegt ein ertragsteuerlicher Gewinn der Eltern vor? Was ist der Kaufpreis für den Sohn? Werden die Vorbesitzzeiten dennoch für die Veräußerung nach § 23 EStG für den Sohn angerechnet?
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