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beschränkte ESt-Pflicht,Anwendung von DBA D/I

Meine Mandanten möchten im nächsten Jahr nach Italien (Apulien, Gemeinde San Vito dei Normanni) ziehen. Sie werden dort ein Grundstück erwerben und sich komplett aus Deutschland abmelden. Hier in Deutschland besitzen sie noch ein Mehrfamilienhaus, woraus sie Miete jetzt und auch zukünftig beziehen. Ebenfalls erhalten beide Ehegatten eine Rente aus Deutschland. Laut Aussage meiner Mandanten gibt es wohl für Einwohner der o.g. Gemeinde besondere Steuervorteile, danach sollen wohl die Einkünfte, die hier in Deutschland aus Vermietung und Verpachtung bezogen werden, nicht der beschränkten Steuerpflicht (Belegenheitsprinzip) unterliegen. Kann das sein? Gibt es Ausnahmen, für die das DBA nicht gilt?
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