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§ 255 HGB,BMF v. 18.07.2003 ? IV C 3 ? S 2211 ? 94/03,BStBl 2003 I S. 386,Nachträgliche Herstellungskosten

Ein Mandant hat ein Grundstück nebst altem, aufstehenden Gebäude erworben. Nach Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden/Gebäude entfallen auf das Gebäude 100.000 €. Das Gebäude ist alt, aber objektiv bewohnbar. Das Dach ist dicht und die Fassade ungedämmt, alte Ölheizung, aber funktionstüchtig. Die nachfolgenden Fragen betreffen Investitionen nach Ablauf von 36 Monaten nach Kauf. Es geht also nicht um die 15-%-Grenze von Modernisierungskosten innerhalb drei Jahren nach Kauf. Innerhalb der 36 Monate erfolgen keine Investitionen. Es geht auch nicht um die Frage, welche Investitionen in den 36-Monatszeitraum fallen (Beauftragung, Durchführung/Zahlung). Kernfrage ist, ob hohe Investitionen nach Ablauf der 36 Monate trotzdem (wenn auch aus anderem Grund) zu Herstellungskosten und nicht sofort abziehbaren Instandhaltungskosten führen. Zwei Fragen: 1. Der Mandant investiert nach Ablauf von 36 Monaten 1.000.000 € in die Modernisierung des Gebäudes: Dachsanierung, Fassadenarbeiten inkl. Wärmedämmung und zwei der vier Gewerke Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster. Es findet keine Erweiterung der Wohnfläche statt, auch keine Luxussanierung, sondern nur Anpassung an den aktuellen Standard. Können hier allein auf Grund der hohen Modernisierungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis des Gebäudes nachträgliche Herstellungskosten entstehen? 2. Frage: Was wäre, wenn der Mandant bei mindestens drei von vier Gewerken (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) Modernisierungsarbeiten vornimmt?
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